Eingliederungshilfe

 

Als Fahrdienst übernehmen wir für Sie auch Fahrten im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Dieses Gesetz unterstützt Menschen mit Behinderung dabei, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Was bedeutet das für Sie?

Wenn eine Fahrt im Rahmen der Eingliederungshilfe bewilligt wurde – zum Beispiel zur Schule, zur Arbeitsstelle, in eine Werkstatt, zu Therapien oder zu sozialen Einrichtungen – kümmern wir uns zuverlässig und unkompliziert um die Durchführung.

 

Unser Service umfasst:

-Pünktliche und sichere Beförderung

-Geschulte und freundliche Fahrerinnen und Fahrer

-Individuelle Abstimmung auf persönliche Bedürfnisse

-Fachgerechte Beförderung von Menschen im Rollstuhl mit speziell ausgestatteten Fahrzeugen

-Direkte Abrechnung mit dem zuständigen Kostenträger (nach Genehmigung)

 

Unser Ziel ist es, Mobilität einfach, sicher und stressfrei zu gestalten – für die Fahrgäste ebenso wie für Angehörige und Einrichtungen.

Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie verständlich und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Organisation Ihrer Fahrt.

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