Krankenfahrten nach einem Arbeitsunfall

Bei ärztliche Untersuchungen / Rehabilitationsmaßnahmen oder Operationen nach einem Arbeits- bzw. Wegeunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse die Fahrtkosten zu den nötigen Terminen, falls Sie nicht in der Lage sind mit Ihrem eigenem KFZ anzureisen oder ein öffentliches Verkehrsmittel zu nutzen.

 

Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Arzt eine "Verordnung einer Krankenbeförderung" ausstellen, auf welcher Ihre Berufsgenossenschaft als Kostenträger eingetragen ist und ein Kreuz bei "Arbeitsunfall / Berufskrankheit" gesetzt ist. Zudem sollte unter "Art und Ausstattung der Beförderung" Taxi/Mietwagen angekreuzt sein.

 

Eine Zuzahlung ist nicht nötig und es bedarf keiner Genehmigung.

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