Informationen für Privatpatienten

Als Privatpatient haben Sie ebenfalls Anspruch auf eine Krankenbeförderung.

 

Eine verbindliche Aussage zu welchen Behandlungen und unter welchen Voraussetzungen die Kosten erstattet werden, erfragen Sie bitte bei Ihrem Versicherer, da dies je nach Vertragsart unterschiedlich ist.

 

Eine erste Einschätzung können Sie der unten aufgeführten Tabelle entnehmen. Diese beinhaltet die Regelungen für Kassenpatienten.

 

Die Abrechnung erfolgt, wie Sie es von anderen Leistungen gewohnt sind, per Rechnung.

 

Nach Durchführung Ihrer Beförderung erhalten Sie von uns eine Rechnung, welche Sie begleichen. Diese reichen Sie dann einfach bei Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrer Beihilfestelle ein, um sich die Kosten erstatten zu lassen.

 

Eine Zuzahlung ist in der Regel nicht nötig.

 

1. Muss unter Angabe der Behandlungsdaten im Vordruck angekreuzt sein. Allgemeine Voraussetzung: Verkürzung oder Vermeidung einer voll- oder teilstationären Krankenhausbehandlung, im Regelfall begrenzt auf bis zu drei Behandlungstage in den fünf Tagen vor der stationären Behandlung sowie bis zu sieben Behandlungstage in den 14 Tagen danach. Ausnahme: drei Monate bei Organübertragungen. 

 

2. Achtung: Diese Fahrten werden nur noch eingeschränkt von den Krankenkassen übernommen, sofern tatsächlich ein stationärer Aufenthalt vermieden wird. Bitte versichern Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob eine Kostenübernahme erfolgt!

 

3. Sofern die Voraussetzungen von Nummer 9 der Tabelle erfüllt sind (dies ist typischerweise der Fall).

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.