Als Kassenpatient benötigen Sie für die Inanspruchnahme einer Krankenfahrt eine sogenannten "Verordnung einer Krankenbeförderung" ( Im Volksmund auch Taxi-Schein genannt ). Diese wird Ihnen von Ihrem Hausarzt oder dem behandelndem Facharzt ausgestellt.
Eine Übersicht, ob und unter welchen Voraussetzungen Ihnen eine Krankenbeförderung zusteht, finden Sie in der Tabelle am Ende dieser Seite oder im Merkblatt für Patienten.
Grundlegend können Sie unseren Fahrdienst in Anspruch nehmen, wenn auf dieser Verordnung unter Punkt 3 ein Kreuz bei "Taxi / Mietwagen" gesetzt ist.
Anschließend prüfen Sie bitte, ob es sich um eine Genehmigungsfreie oder eine Genehmigungspflichtige Fahrt handelt. Diese Information finden Sie unter Punkt 1 der Verordnung "Grund der Beförderung".
Genehmigungspflichtige Fahrten müssen Sie vorab durch Ihre Krankenkasse genehmigen lassen. Setzen Sie sich diesbezüglich bitte frühzeitig mit dieser in Verbindung. Diese stellt Ihnen eine schriftliche Kostenübernahme aus, welche Sie uns vor Fahrtantritt vorlegen. Sollte es sich um eine genehmigungsfreie Fahrt handeln, benötigen Sie keine Genehmigung Ihrer Kasse.
Die spätere Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse übernehmen wir, Sie müssen gegebenenfalls lediglich einen kleinen Eigenanteil zahlen.
Eigenanteil
Im Regelfall müssen Patienten pro Fahrt einen Eigenanteil in Höhe von 10% des Fahrpreises, mindt. jedoch 5 €, max. 10 € leisten. Hin- und Rückfahrt werden als zwei separate Fahrten angesehen. Bei Serienfahrten ( z.B. regelmäßige Fahrten zur Bestrahlung, Dialyse oder Chemotherapie ) gibt es je nach Kasse unterschiedliche Regelungen. Oftmals muss der Eigenanteil hier nur für die jeweils erste und letzte Fahrt der Behandlung entrichtet werden oder entfällt sogar komplett. Sollten Sie durch Ihren Befreiungsausweis im laufenden Kalenderjahr grundsätzlich von Ihrer Zuzahlung befreit sein, zeigen Sie diesen bitte unserem Fahrpersonal vor.
Ansonsten zahlen Sie den Eigenanteil am Beförderungstag bei unserem Fahrpersonal. Auf Wunsch lassen wir Ihnen selbstverständlich auch eine Rechnung zukommen und Sie überweisen den Betrag einfach auf unser Bankkonto.
Weitere Informationen zur Zuzahlung finden Sie ebenfalls im Merkblatt für Patienten
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns oder Ihrer Krankenkasse auf.
1. Muss unter Angabe der Behandlungsdaten im Vordruck angekreuzt sein. Allgemeine Voraussetzung: Verkürzung oder Vermeidung einer voll- oder teilstationären Krankenhausbehandlung, im Regelfall begrenzt auf bis zu drei Behandlungstage in den fünf Tagen vor der stationären Behandlung sowie bis zu sieben Behandlungstage in den 14 Tagen danach. Ausnahme: drei Monate bei Organübertragungen.
2. Achtung: Diese Fahrten werden nur noch eingeschränkt von den Krankenkassen übernommen, sofern tatsächlich ein stationärer Aufenthalt vermieden wird. Bitte versichern Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob eine Kostenübernahme erfolgt!
3. Sofern die Voraussetzungen von Nummer 9 der Tabelle erfüllt sind (dies ist typischerweise der Fall).
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